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Fakten auf einen Blick

  • Eine Kündigung macht dann Sinn, wenn ein besserer Tarif gefunden ist! Der regelmäßige Vergleich von Tarifen und Versicherungsoptionen sorgt für den notwendigen Überblick.
  • Eine ordentliche Kündigung erfordert das Einhalten einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Bei einer außerordentlichen Kündigung liegen triftige Gründe vor.
  • Bei Kündigung sollte der neue Vertrag für die Hausratversicherung bereits unter Dach und Fach sein. Musterkündigungen verdeutlichen, worauf es ankommt.

Hausratversicherung kündigen - So geht's

Versicherungskündigungen durch den Kunden erfolgen meist, wenn dieser nicht mehr zufrieden ist. Um sich vor willkürlichem Versicherungswechsel zu schützen vereinbaren die Versicherungen eine Kündigungsfrist, die vom Versicherten eingehalten werden muss.

Gründe für die Kündigung

Für die Kündigung einer Hausratversicherung gibt es mehrere Gründe:

  • Hausratversicherung Rechner eröffnet günstigere Angebote
  • besondere Anlässe (Vereinigung zweier Hausstände, Umzug)
  • anlässlich eines Schadensfalles
  • Beitragserhöhung

Das Versicherungsrecht unterscheidet das ordentliche und das außerordentliche Kündigungsrecht. Die ordentliche Kündigung erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer aus eigenem Antrieb zu einer anderen Gesellschaft wechseln möchte. Hier gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Sie beträgt in den meisten Fällen drei Monate zum Laufzeitende. Eine am 30. September auslaufende Versicherung muss fristgerecht zum 30. Juni gekündigt werden.

Sie haben den richtigen Zeitpunkt verpasst? Dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Zum 30. Juni des Folgejahres besteht wieder die Möglichkeit fristgerecht zu kündigen.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung tritt ein, wenn besondere Anlässe, Beitragserhöhungen oder ein Schadensfall eintreten. Kurz gesagt, Anlässe, zu denen der Versicherungsvertrag berührt wird. Wenn Versicherte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, beträgt die Frist einen Monat nach Eintritt des Anlasses.

Gründe für die außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung:

  • Auflösung des Haushaltes
  • Erhöhung des Beitrages
  • Doppelversicherung
  • Schadenfall
  • Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Versicherungsnehmer stirbt
  • Zusammenzug von Lebenspartnern

Achtung: Wenn Sie fristlos kündigen, gehört der Rest der bezahlten Jahresbeiträge dem gekündigten Versicherungsunternehmen!

Nicht ohne Leistungsvergleich kündigen!

Die Hausratversicherung rettet im Ernstfall finanzielle Existenzen. Sie leistet Ersatz für die komplette Innenausstattung einer Wohnung, wenn sie durch einen versicherten Schaden vernichtet wurde. Eine Kündigung ohne triftigen Grund macht daher keinen Sinn.

Wenn Sie mit Ihrer Hausratversicherung nicht mehr zufrieden sind, prüfen Sie die Leistungen und Tarife anderer Versicherungen. Schließen Sie erst einen neuen Vertrag, bevor Sie den alten kündigen. Denn die Situation, dass in eine unversicherte Zeit ein Schaden fällt, ist einfach zu riskant.

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Kündigungsfristen

Versicherungen vereinbaren im Versicherungsvertrag mit ihren Kunden eine Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist dient als Sicherheit. Zum einen für den Kunden. Falls die Versicherung selbst den Dienst kündigt, hat er immerhin noch die Chance, einen vergleichbaren Anbieter zu finden. Dies kann sich als schwierig gestalten, da eine Kündigung durch den Anbieter der Versicherung immer problematisch ist. Denn häufig liegen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden oder hohe Schadensregulierungskosten vor.
Aber auch die Versicherung ist durch eine Kündigungsfrist geschützt. Denn Kunden können jederzeit eine andere Versicherung ausfindig machen, die der aktuellen Lebenssituation besser entspricht. Mit der Kündigungsfrist kann sich die Versicherung auf den fehlenden Kunden einstellen oder ihm eventuell noch ein attraktives Angebot unterbreiten.

Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung erfolgt ohne besondere Vorkommnisse. Meist liegt der Grund in einem besseren Angebot, das der Kunde oder ein Berater ausfindig machen konnten. Die Fristen sind im Versicherungsvertrag geregelt. In der Regel muss ein Vertrag für die Versicherung des Hausrates drei Monate vor dem Jahrestag des Versicherungsabschlusses gekündigt werden. Wenn diese Dreimonats-Frist verpasst wurde, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr.

Die außerordentliche Kündigung

Mit einer außerordentlichen Kündigung wird ein Versicherungsvertrag nach einem besonderen Ereignis beendet. Dieses Ereignis tangiert die vereinbarten Eckdaten des Vertrages. Dazu gehört beispielsweise ein Schadensfall. Die Kündigung muss im Laufe eines Monats nach dem Ereignis bei der Versicherung vorliegen. Hier genügt nicht der Poststempel. Nun bleibt die Versicherung noch einen Monat bestehen. In dieser Zeit sucht der Kunde mit aktivem Versicherungsschutz eine alternative Hausratversicherung.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Zur außerordentlichen Kündigung berechtigen ein Schadensfall, eine Doppelversicherung, der Tod des Versicherungsnehmers oder eine Beitragserhöhung. Diese Ereignisse wirken sich direkt auf die vereinbarten Daten im Versicherungsvertrag aus. Der Kunde muss sich ohnehin darum kümmern, dass die Versicherung auf einen aktuellen Stand gebracht wird. Entsprechend steht es ihm frei, sich um eine neue Versicherung zu bemühen, die der veränderten Situation besser entspricht.

Auflösung des Haushaltes

Der Wegfall des Versicherungszweckes sorgt dafür, dass in einem Haushalt keine Haushaltsversicherung mehr benötigt wird. Kurz gesagt, wenn kein Hausrat vorhanden ist, wird auch kein Versicherungsschutz benötigt.

Erhöhung des Versicherungsbeitrages

Der Kunde wählt eine Versicherung aus, weil sie seiner häuslichen Situation entspricht. Sowohl finanziell als auch vom Angebot her. Das heißt die Versicherungsoptionen passen. Nun kommt es vor, dass der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass Leistungen angepasst werden. Die Folge dürfte ein Versicherungsvergleich durch den Kunden sein. Sobald ein besserer Tarif gefunden wird, wechselt der Versicherungsnehmer zu einem neuen Anbieter.

Doppelversicherung durch Zusammenzug von Lebenspartnern

Dieser Fall tritt ein, wenn zwei Menschen in eine gemeinsame Wohnung ziehen, die vorher einen jeweils eigenen Hausstand besaßen. In diesem Fall darf die jüngere Versicherung gekündigt werden. Diese Kündigung nennt sich auch Aufhebung einer Versicherung. Die Ältere bleibt in der Regel bestehen.

Im Falle der Aufhebung einer Versicherung können Sie die Versicherung bitten, bereits vorab geleistete Versicherungsbeiträge zurückzuerstatten.

Denken Sie daran, die zweite Versicherung an die neuen Verhältnisse anzupassen! Um eine Unterversicherung zu vermeiden, müssen neue Vermögenswerte oder veränderte Wohnflächen der Versicherung gemeldet werden.

Schadensfall

Die Kündigung nach einem Schadensfall kann sofort oder unter Wahrung der Sonderkündigungsfrist von einem Monat ausgesprochen werden. Ein Schadensfall zeigt die Leistungsbereitschaft einer Versicherung. Bei der Betrachtung von Versicherungsbewertungen fällt auf, dass im Ernstfall bei Weitem nicht alle Kunden mit ihrer Versicherung zufrieden sind. Kein Wunder, dass sie sich anschließend nach einer neuen Versicherung umsehen.

Die Kündigung kann ab sofort geltend gemacht werden. Die unmittelbare Kündigung gibt aber dem Versicherer das Recht, bereits gezahlte Beiträge einzubehalten. Bei Wahrung der einmonatigen Kündigungsfrist zahlt die Versicherung anteilig bezahlte Beiträge zurück.

Achtung: Formulieren Sie Kündigungen nach einem Schadensfall sorgfältig. Vermeiden Sie Vokabeln wie "sofort" oder "schnellstmöglich".

Tod des Versicherungsnehmers

Stirbt der Versicherungsnehmer, so erlischt die Versicherung rückwirkend zum Todesdatum. Sobald dieses gemeldet wurde. Allerdings können auch die Hinterbliebenen im gleichen Hausstand die Versicherung übernehmen. Dazu müssen sie lediglich die Beiträge entsprechend weiterzahlen. Und natürlich den Namen des Versicherungsnehmers ändern lassen.

Hinweis: Auch wenn im Todesfall zahlreiche Formalitäten zu erledigen sind, sollten Sie nicht vergessen, die Versicherungsunterlagen zu überprüfen. Dadurch sparen Sie unnötige Kosten der Hausratversicherung. Und falls Versicherungen umgeschrieben werden müssen, bleibt der Versicherungsschutz unkompliziert erhalten.

Umzug

Der Umzug in eine neue Wohnung wird von Hausratversicherungen wohlwollend begleitet. Denn die Versicherung für Hab und Gut ist nicht an Wohnungen und Anschriften gekoppelt, sondern an Personen. Deshalb gelten eine Reihe von Sonderregeln, die wir Ihnen verdeutlichen möchten.

Parallelversicherung

Mit Beginn eines Umzuges melden Sie die Anschrift und die notwendigen Eckdaten Ihrer Versicherung. Für die Dauer von einem bis drei Monaten gewähren Versicherungen einen Parallelschutz für beide Wohnungen. Diese Frist gibt Ihnen Sicherheit, dass ein Schaden beim Umzug ausreichend abgesichert ist.

Achtung: Transportschäden sind über die Haftpflichtversicherung des Spediteurs oder Privat abgedeckt!

Anpassung des Versicherungsvertrages

Beim Umzug muss der Versicherungsvertrag den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Passen Sie die Wohnfläche und neue Wertsachen im Versicherungsvertrag an.

Sollten sich durch die Anpassung Erhöhungen im Versicherungsbeitrag ergeben, berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung. Diese ist nur möglich, wenn der Versicherer zusätzlich den Beitrag anhebt oder eine Zusammenlegung von zwei Haushalten dem Umzug zugrunde liegt. Bei einem einfachen Umzug müssen Sie zum Versicherungswechsel die ordentliche Kündigungsfrist einhalten.

Natürliche Erhöhungen im Versicherungsbeitrag ergeben sich aus der Vergrößerung der Wohnfläche, der Anschaffung zusätzlicher Werte oder der Umzug in ein anderes Risikogebiet.

Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland übernimmt nicht den Versicherungsschutz. Dieser gilt nur, wenn der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. In allen anderen Fällen suchen Sie sich in Ihrer neuen Heimat eine eigene Versicherung für die Wertsachen in Ihrer Wohnung. Dies gilt als gute Alternative. Die Hausratversicherung Ihrer alten Wohnung können Sie aufrechterhalten, wenn die Wohnung bestehen bleibt.

Mit einer außerordentlichen Kündigung dieser Versicherung wegen Umzug ins Ausland endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach Eingang der Kündigung. Zuviel bezahlte Beiträge erstatten die Versicherer zurück.

Umzug ins Pflegeheim

Mit der Aufgabe eines Wohnsitzes fällt der Versicherungsgrund weg. Deshalb können Sie Ihre Hausratversicherung ohne Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist aufheben lassen. Kümmern Sie sich jedoch umgehend darum, wie der Hausrat im neuen Wohnsitz (Altersheim/ Pflegeheim) versichert ist. Teilweise bieten die Einrichtungen eine Sammelversicherung an, die günstiger sein kann und den veränderten Lebensumständen entspricht.

So gehen Sie bei der Kündigung vor

Kündigen Sie schriftlich, am besten per Post. Hier spricht die Deutsche Post die Empfehlung für ein Einschreiben aus. Mit dieser Vorgehensweise verfolgen Sie die Kündigung bis zum Einwurf beim Empfänger nach.

Folgende Daten enthält das Kündigungsschreiben:

  • Anschrift und Name der Versicherung
  • Nummer des Versicherungsvertrages
  • Angabe des Kündigungsgrundes

Bei einer ordentlichen Kündigung reicht bei der Angabe des Kündigungsgrundes der Verweis auf die Kündigungsfrist aus. Eine außerordentliche Kündigung setzt die Angabe des Kündigungsgrundes voraus. Beruht sie auf einem Schadensfall sollte das Datum des Falls angegeben werden.

Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie erst, wenn Sie bereits die Zusage einer neuen Versicherung für einen neuen Vertrag in der Hand halten! Sonst stehen Sie vor dem Risiko, nicht versichert zu sein, falls es mit der ausgewählten neuen Versicherung nicht klappt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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