Riester Rente Mindestbeitrag
Wie hoch ist der Sockel- & Mindesteigenbeitrag?

Es wird zwischen zwei Formen des Riester Mindestbeitrags unterschieden

Sockelbeitrag liegt bei 50 Euro im Jahr

Mindesteigenbeitrag ist abhängig von Gehalt & Zulagenanspruch

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Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Formen des Riester Mindestbeitrags: Den allgemeinen Sockelbeitrag und den Mindesteigenbeitrag zur vollen Förderung.
  • Der Sockelbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr und gilt für alle Versicherten.
  • Der förderfähige Riester Mindestbeitrag ist abhängig vom Gehalt und dem Zulagenanspruch.

Der Riester Mindestbeitrag

Wie der Name bereits deutlich macht, handelt es sich bei dem Riester Mindestbeitrag um die Summe pro Jahr, die mindestens in die Riester Rente einbezahlt werden muss. Dabei ist es allerdings wichtig, zwischen dem allgemeinen Mindestbeitrag zur Riester Rente und dem förderfähigen Mindesteigenbeitrag zu unterscheiden. Denn während der allgemeine Beitrag für alle Versicherten gleichermaßen gilt, ist der förderfähige Mindesteigenbeitrag individuell. Dieser bemisst sich am Einkommen der Versicherten und definiert, wie hoch ihr Sparanteil sein muss, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.

Sockelbeitrag: Der allgemeine Mindestbeitrag zur Riester Rente

Der Riester Mindestbeitrag stellt sicher, dass die Sparer immer einen Sockelbeitrag leisten müssen. Dieser liegt bei 60 Euro im Jahr, also fünf Euro monatlich. Da diese Altersvorsorge in erster Linie für Geringverdiener konzipiert ist, fällt auch der Mindestbeitrag gering aus. Er soll sicherstellen, dass sich jeder die Altersvorsorge leisten kann.

Der Mindesteigenbeitrag der Riester Rente

Der Mindesteigenbeitrag definiert die Summe, die Sparer aufbringen müssen, um die volle Riester Förderung zu erhalten. Er gilt sowohl für die Eigenzulage wie auch die Riester Kinderzulage.

  • Der Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens

Wird in den Vertrag weniger einbezahlt, erhalten die Sparer ihre Zulagen auch nur anteilig. Allerdings zieht der Versicherer die staatliche Förderung vom Eigenbeitrag ab. Dadurch fällt dieser auch geringer aus. Ein Beispiel:

Vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens 600 Euro
Abzüglich der Eigenzulage (175 Euro) 425 Euro
Der Versicherte muss 425 Euro im Jahr (36 Euro monatlich) in seinen Riestervertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Das Beispiel macht deutlich: Umso höher der Zulagenanspruch, desto geringer fällt der Mindesteigenbeitrag aus. Demzufolge können Familien mit mehreren Kindern für einen geringen Eigenbeitrag bereits die volle staatliche Förderung nutzen.

Die Höhe der Riester Zulagen

Ein Vorteil der Riester Rente ist, dass die Versicherten nicht nur für sich selbst Zulagen erhalten. Sondern auch für jedes kindergeldberechtigte Kind. Allerdings nur einmal. Riestern beide Ehepartner, erhält in der Regel die Mutter die Zulagen. Bei nicht verheirateten, getrennt lebenden oder geschiedenen Paaren fließen die Zulagen in den Vertrag der Person, die auch das Kindergeld erhält.

Grundzulage 175 Euro im Jahr
Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren sind 185 Euro im Jahr
Zulage für Kinder, die nach 2008 geboren sind 300 Euro

Zusätzlich zahlt der Staat Berufseinsteigern einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Die Grund- und Kinderzulagen hingegen werden jährlich ausbezahlt. Bei zwei Kindern, die nach 2008 geboren sind, zuzüglich der Grundzulage können Sparer in zehn Jahren eine Förderung von 7.750 Euro erhalten. Sofern sie jedes Jahr den Riester Mindestbeitrag für den vollen Zulagenanspruch aufbringen.

So wird der Mindesteigenbeitrag berechnet

Um den Mindesteigenbeitrag zu berechnen, ziehen die Versicherer das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres heran. Arbeitnehmer erhalten dafür von ihrem Arbeitgeber im Dezember mit der Gehaltsabrechnung eine Aufstellung mit den geleisteten Beiträgen und dem Jahresbruttoeinkommen. Bei Beamten hingegen zählt die Bruttobesoldung des Vorjahres.

Von dem Einkommen werden dann vier Prozent ermittelt. Davon wiederum zieht der Versicherer die Zulagen ab. Sowohl die Eigenzulage wie auch die Kinderzulagen. Die daraus resultierende Summe ergibt den förderfähigen Eigenbeitrag.

Formel zur Berechnung des Riester Mindestbeitrags für die volle Förderung:

4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens
  • Grundzulage (175 Euro)
  • Kinderzulage (185 Euro und/oder 300 Euro)
= Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung

Beispiel: Geringverdiener ohne Kinder

Ein Riestersparer bezog ein Bruttoeinkommen von 6.000 Euro im Jahr (500 Euro monatlich). Vier Prozent davon entsprechen 240 Euro. Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro beträgt die Restsumme 65 Euro. Der Versicherte muss somit 65 Euro im Jahr in seinen Riestervertrag einbezahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Beispiel: Durchschnittsverdiener mit drei kleinen Kindern

Das Bruttoeinkommen des Durchschnittsverdieners liegt bei 3.500 Euro monatlich (42.000 Euro im Jahr). Davon entsprechen vier Prozent 1.680 Euro. Abzüglich der Grundzulage (175 Euro) und den Zulagen für drei nach 2008 geborene Kinder (3x 300 Euro) liegt der Mindesteigenbeitrag bei 605 Euro. Zahlt der Sparer somit 50,42 Euro im Monat in seinen Riestervertrag ein, erhält er die vollen Zulagen für sich und die Kinder in Höhe von 1.075 Euro im Jahr.

Der Höchstbeitrag der Riester Rente

Grundsätzlich können Verbraucher so viel in ihren Vertrag einbezahlen, wie sie möchten. Allerdings wird die Riester Rente auch über die Steuererklärung gefördert. Und dafür liegt der förderfähige Höchstbetrag bei 2.100 Euro im Jahr. Bei Ehepartnern erhöht sich der Beitrag auf 4.200 Euro, wenn beide in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Ob das Finanzamt die Beiträge zur privaten Altersvorsorge berücksichtigt, ist allerdings davon abhängig, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Zulagen.

Was passiert, wenn der Riester Mindestbeitrag nicht erreicht wird?

Zahlen die Versicherten weniger als vier Prozent des Bruttoeinkommens in den Vertrag ein, erhalten sie die Förderung nur anteilig. Und zwar abhängig von der Differenz des notwendigen Riester Mindestbeitrags zum tatsächlichen Beitrag. Ein Beispiel:

  • In dem oben genannten Beispiel muss der Durchschnittsverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von 42.000 Euro etwa 50 Euro monatlich in seinen Riestervertrag einbezahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Zahlt dieser nur 30 Euro im Monat ein, beträgt seine Förderquote knapp 60 Prozent. Somit reduziert sich die Grundzulage auf 105 Euro und die Kinderzulage auf 180 Euro (zuvor 175 Euro und 300 Euro).

Wer also weniger in den Riestervertrag einbezahlt, erhält dennoch die staatliche Förderung. Allerdings in reduzierter Form. Da jedoch weiterhin Zulagen fließen, kann eine Reduzierung des Beitrags sinnvoll sein, wenn finanzielle Engpässe bestehen. Denn eine Kündigung der Riester Rente ist nicht sinnvoll, da dabei alle bereits bezogenen Zulagen verloren gehen.

Die Riester Rente beitragsfrei stellen ist zwar ratsamer, da die bereits erhaltene Förderung bestehen bleibt. Doch fließen dabei keine weiteren Zulagen mehr in den Vertrag. Durch eine Beitragsreduzierung können sich die Versicherten die staatliche Förderung zumindest anteilig sichern.

Ist ein Riestersparer nicht unmittelbar förderberechtigt und riestert über seinen Ehepartner, muss dieser den Mindesteigenbeitrag einbezahlen, damit beide die volle Förderung erhalten.

Wichtig: Die Riester Rente jährlich kontrollieren

Wer weniger als vier Prozent seines Bruttoeinkommens in den Riestervertrag einbezahlt, erhält nur noch anteilig die Zulagen. Daher ist es ratsam, die Riester Rente einmal im Jahr zu kontrollieren. Denn bereits geringe Änderungen am Gehalt können dazu führen, dass der Riester Mindestbeitrag nicht mehr erreicht wird. In diesem Fall sollte eine zeitnahe Anpassung erfolgen.

Neben dem Gehalt ist die regelmäßige Überprüfung des Riestervertrages auch in Bezug auf die Zulagen wichtig. Denn durch die Geburt eines Kindes oder der Wegfall von Kindergeld können dazu führen, dass sich der Zulagenanspruch verändert. Und dies muss dem Versicherer beziehungsweise der Zulagenstelle mitgeteilt werden. Denn fälschlicherweise ausbezahlte Förderungen fließen zurück in die Staatskasse. Außerdem erhöht sich der Riester Mindestbeitrag für die vollen Zulagen, wenn ein Kind nicht mehr berücksichtigungsfähig ist.

Folgende Ereignisse können eine Änderung des Riestervertrages bewirken:

  • Gehaltserhöhung
  • Gehaltsreduzierung
  • Reduzierung der Arbeitszeit
  • Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit
  • Geburt eines Kindes
  • Wegfall von Kindergeld
  • Hochzeit oder Lebenspartnerschaft
  • Trennung oder Scheidung
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