Ihr Eigentum bestens abgesichert mit der Haushaltsversicherung

Wiederbeschaffungskosten werden übernommen

Hausrat außerhalb der Wohnung ist mit versichert

Erweiterter Schutz vor Elementarschäden möglich

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Die Haushaltsversicherung im Überblick

Die Hausratversicherung auf einen Blick

Feuer

Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, die durch einen selbst verschuldeten Brand entstanden sind.

Leitungswasser

Die Hausratversicherung zahlt für sämtliche Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind.

Leitungswasser

Die Hausratversicherung zahlt für sämtliche Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind.

Sturm & Hagel

Die Hausratversicherung haftet für Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Sturm und Hagel entstanden sind.

Einbruch & Vandalismus

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstanden sind.

Explosion & Implosion

Durch Explosion oder Implosion entstandene Schäden am Hausrat werden durch die Hausratversicherung übernommen.

Elementarschäden

Elementarschäden, die bspw. durch Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen entstehen, können durch einen Zusatzschutz der Hausratversicherung abgedeckt werden.

Glasbruch

Ein vereinbarter Zusatzschutz einer Hausratversicherung kommt für Glasbruch-Schäden auf.

Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl gehört nicht zum Basisschutz, kann jedoch als Zusatzoption zur Hausratversicherung dazugekauft werden.

Versicherte Schäden einer Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für durch Sturm entstandene Schäden am Hausrat auf.

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstanden sind.

Die Hausratversicherung kommt für Brandschäden auf, die durch Feuer entstanden sind.

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden, die durch Implosion oder Explosion entstanden sind.

Durch Hagel entstandene Schäden am Hausrat werden von der Hausratversicherung übernommen.

Alle durch Leitungswasser entstandenen Schäden am Hausrat werden von der Hausratversicherung übernommen.

Fakten auf einen Blick

  • Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab.
  • Zusätzlich können Verbraucher ihr Fahrrad gegen Diebstahl in der Police absichern.
  • Die Haushaltsversicherung ist sinnvoll, um nach einem Schaden das Inventar nicht auf eigene Kosten ersetzen zu müssen.

Was ist eine Haushaltsversicherung?

Im Laufe der Jahre sammelt sich so einiges Inventar in den eigenen Vier Wänden an. Viele Verbraucher sind erstaunt, wenn sie umziehen und feststellen, wie viele Gegenstände sie besitzen. Denn nicht nur Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Teppiche zählen zum Hausrat. Sondern auch Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher und vieles mehr. Da kommen bei einem Umzug so einige Kartons zusammen.

Würden nun all diese Kartons zerstört werden, beispielsweise durch einen Brand, könnte das für viele Verbraucher der finanzielle Ruin bedeuten. Denn sie müssten ihr gesamtes Eigentum ersetzen, was zu Ausgaben von mehreren Tausend Euro führt. Mit einer Haushaltsversicherung können sich Verbraucher vor diesem Fall schützen. Zwar kann die Versicherung nicht den persönlichen Wert des Besitzes ersetzen. Aber die finanziellen Kosten tragen. Denn die Haushaltsversicherung zahlt, wenn das eigene Hab und Gut durch einen versicherten Schaden zerstört wird.

Was ist bei einer Haushaltsversicherung versichert?

Die Haushaltsversicherung ist ein Synonym für die klassische „Hausratversicherung“. Bei dieser sind die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der Wohnung versichert. Ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf dazugehörige Räumlichkeiten wie den Wintergarten und die Garage. Sogar im Ausland besteht vorübergehend Versicherungsschutz. Beispielsweise dann, wenn Besitztümer im Hotelzimmer zerstört oder nach einem Einbruch gestohlen werden. Außerdem gibt es eine WG Hausratversicherung. Abhängig vom Tarif besteht Versicherungsschutz nur im WG-Zimmer oder einheitlich für alle Bewohner der Wohngemeinschaft.

Einrichtungsgegenstände Gebrauchsgegenstände Verbrauchsgegenstände
Möbel, Teppiche, Lampen, Vorhänge, Dekorationsartikel Kleidung, Bücher, CDs und DVDs, Haushaltsgeräte, Musikinstrumente, elektronische Geräte wie Fernseher Getränke, Nahrungsmittel und Genussmittel

Zusätzlich sind bei einer Hausratversicherung Wertgegenstände mitversichert. Dazu gehören mitunter Bargeld, Schmuck (siehe Schmuckversicherung), Wertpapiere, Urkunden, handgeknüpfte Teppiche, Antiquitäten und Edelsteine.

Wertsachen sind nur begrenzt mitversichert. Abhängig vom Tarif besteht Versicherungsschutz bis 10 oder 20 Prozent der Versicherungssumme. Möglich ist auch eine Summenbegrenzung.

Bei welchen Schäden besteht Versicherungsschutz?

Die grundlegenden Leistungen einer Haushaltsversicherung umfassen Schäden, die durch folgende Gefahren verursacht wurden:

  • Feuer
  • Explosion und Implosion
  • Leitungswasser
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm (ab Windstärke 8)
  • Einbruchdiebstahl mit Vandalismusfolge und Raub
  • Aufprall von Flugkörpern

Einige Tarife bieten darüber hinausgehende Leistungen und versichern weitere Gefahren. Doch bei einigen Anbietern müssen diese zusätzlich abgeschlossen werden:

  • Sengschäden sowie Rauch- und Rußschäden
  • Die Mehrkosten für Leitungswasser nach einem Rohrbruch
  • Diebstahl von Gartenmöbeln
  • Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl
  • Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten

Zusatzbaustein: Überspannungsschäden

Blitzschlag ist in der Hausrat mitversichert, wenn dadurch ein Feuer ausgelöst wird. Häufig jedoch kommt es zu sogenannten Überspannungsschäden, bei der elektronische Geräte zerstört werden. Denn wenn ein Blitz in ein Stromnetz einschlägt, verteilt sich die Energie im gesamten Netzwerk. Damit verbundene Laptops, Fernseher, Receiver, Gefriergeräte, Waschmaschinen und Kühlschränke können beschädigt und funktionsunfähig werden. Um sich gegen diese Gefahr abzusichern, ist der Zusatzbaustein „Überspannungsschäden“ notwendig. Einige Tarife sehen diesen bereits in ihren allgemeinen Bedingungen vor.

Zusatzbaustein: Fahrraddiebstahl

Nicht nur in Städte ist Fahrraddiebstahl ein weitverbreitetes Problem. Wird das Rad aus der Wohnung oder dem verschlossenen Keller gestohlen, ist es über die klassische Haushaltsversicherung abgedeckt. Doch die meisten Verbraucher stellen ihr Rad im Gemeinschaftsraum ab. Oder gar an der Straße. Durch den Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ können sie ihr Rad über die Hausrat versichern. Auch wenn es im Freien abgestellt wurde. Allerdings gelten dann gesonderte Bedingungen. Dazu gehört, dass das Rad immer verschlossen ist.

Zusatzbaustein: Grobe Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt, wer seine Sorgfaltspflicht außer Acht lässt. Also auch, wer sich über die Gefahr seines Handels bewusst ist und dieses Risiko dennoch eingeht. Im Bereich der Hausrat bedeutet das, die versicherten lassen beispielsweise eine Kerze brennen. Vergessen sie diese und es entfacht ein Feuer, besteht nur Versicherungsschutz, wenn durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden mitversichert sind. Hierbei handelt es sich um einen der wichtigsten Bausteine der Absicherung.

Welche Kosten die Versicherung übernimmt, ist von den jeweiligen Tarifbedingungen abhängig. Auch kann es vorkommen, dass für bestimmte Schäden Maximalsummen gelten. Daher sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss auf die Bedingungen achten.

Was zahlt die Hausrat?

Fällt ein Gegenstand herunter, zahlt die Hausratversicherung nicht. Denn Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Inventar durch einen versicherten Schaden zerstört wird oder abhandenkommt. Auch zahlt die Versicherung nur im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Zudem sollten Verbraucher darauf achten, dass ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vorliegt. Ansonsten darf die Gesellschaft die Leistung im Schadensfall anteilig kürzen, wenn die Schadenhöhe höher ist, als die Versicherungssumme.

Die Haushaltsversicherung ersetzt den Schaden zum Neu- beziehungsweise zum Wiederbeschaffungswert. Also zu dem Betrag, der notwendig ist, um die zerstörte Sache zu ersetzen.

Zusätzliche Leistungen

Viele Versicherer sehen zusätzlich Leistungen vor. Meist handelt es sich dabei um Folgeschäden, die aus einem versicherten Schaden resultieren. Dazu gehören mitunter:

  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Aufräumkosten
  • Hotelkosten, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist
  • Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Schadensabwehr- und Schadensminderungskosten

Zusätzliche Leistungen sind bei nahezu jeder Haushaltsversicherung enthalten. Allerdings unterscheiden sich die Gesellschaften in Bezug auf die Höhe der Erstattung. Auch gibt es Einschränkungen. Beispielsweise werden Hotelkosten nur für einen bestimmten Zeitraum erstattet.

Das sind die Vorteile und Nachteile einer Haushaltsversicherung

Vorteile Nachteile
Erstattung zum Wiederbeschaffungswert Wertsachen nur begrenzt versichert
Mitversicherung des Hausrats aller im Haushalt lebender Personen Leistungsausschlüsse und -begrenzungen
Geringe Kosten für eine Hausratversicherung Gefahr einer Unterversicherung
Individuelle Versicherungssummen Unter Umständen hohe Kosten im Vergleich zum tatsächlichen Hausratwert
Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
Zusätzliche Leistungen wie die Übernahme von Schlossänderungskosten nach einem Einbruch
Mitversicherung von Fahrrädern möglich

Verbraucher sollten immer darauf achten, dass sie einen Tarif wählen, der einen „Unterversicherungsverzicht“ beinhaltet. In den meisten Fällen verzichten die Gesellschaften darauf, wenn die Berechnung der Versicherungssumme anhand der Wohnfläche und einem Richtwert erfolgt.

Was kostet eine Haushaltsversicherung?

Laut dem Hausratversicherung Test von Stiftung Warentest ist eine gute Versicherung bereits ab 50 Euro im Jahr erhältlich. Grundsätzlich jedoch sind die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig. Wesentlich ist die Versicherungssumme. Diese lässt sich individuell ermitteln oder anhand eines Richtwerts. Zusätzlich spielen der Wohnort, die versicherten Leistungen, die Laufzeit und die Zahlweise eine Rolle für den Beitrag.

Die Hausratversicherung lässt sich nicht über die Steuererklärung geltend machen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Wohnhaus nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzt wird. Überwiegt der gewerbliche Anteil, ist die Absicherung über eine Firmenversicherung notwendig. In diesem Fall lassen sich die Kosten anteilig als Betriebsausgaben absetzen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen